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Wunscherfüllende Lebensverlängerung: muss sich die Medizin dem Patienten-/Angehörigenwillen unterordnen? (Hybrid Veranstaltung)

Innerhalb der vier medizinethischen Prinzipien hat die "Autonomie" der Patienten den deutlichsten Aufstieg erlebt. Und insofern ist die rechtliche und ethische Situation klar: ein Patient darf sich einer
vom Arzt indizierten Therapie widersetzen; es besteht ein "Abwehrrecht" selbst gegen eine aussichtsreiche Therapie.
Aber wie ist es umgekehrt: haben Patienten und deren An-/Zugehörige auch ein Einforderungsrecht für Therapien, die Ärzte für nicht indiziert oder sogar unsinnig halten, wenn z.B. eine Erkrankungssituation aussichtslos ("infaust") geworden ist.
Anhand von Fallbeispielen soll das Spannungsfeld zwischen "medizinischer Indikation" und "Patienten-Mitbestimmung" erläutert und diskutiert werden.

Zielgruppe: alle in der Palliativversorgung tätigen Personen, ärztliches und pflegerisches Personal

Anmeldeschluss: 20.01.2027
Rücktrittsfrist: 20.01.2027

Status: Anmeldung möglich

Kursnr.: S57

Datum: Mi., 03.02.2027, 17:00 - 19:00 Uhr

Kursort: Hospizakademie, Deutschherrnstr. 15-19, 90429 Nürnberg

Kursleitung: Prof. Dr. Frank Erbguth ()

Gebühr: 25,00 €

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